Institutionelles Schutzkonzept
Seit dem 01.07.2025 gilt das sogenannte UBSKM-Gesetz, mit dem flächendeckend Schutzkonzepte gegen(sexualisierte) Gewalt für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe verbindlich vorgesehen sind.
Cantemus heißt übersetzt „Lasst uns singen“! Das ist das Motto der Arbeit von Corinna und Clemens Bergemann, die beide den Kinderchor 1999 gegründet haben. Nach Stimmen aufgeteilte Proben und eine klassische Stimmbildung durch Gesangspädagogen bewirken einen hohen Standard, der durch eine intensive Chor – und Projektarbeit des Kinderchores gestützt wird.
Der Kinderchor Cantemus hat sich zur Aufgabe gemacht im Rahmen eines Schutzkonzeptes verbindliche Richtlinien aufzustellen, die dem am 1.7.2025 in Kraft getretenen UBSKM-Gesetz entsprechen und dessen Richtlinien umsetzen. Dieses Schutzkonzept wurde in Teamsitzungen des Kinderchores und in der Jahres-hauptversammlung im November 2025 verabschiedet.
Wir tragen für alle Kinder und Jugendlichen, die bei uns Mitglied sind, in besonderer Weise Verantwortung.
Bei uns sollen sich alle wohl- und sicher fühlen. Der Schutz unserer Sänger:innen ist uns daher seit der Gründung des Kinderchores 1999 ein Grundanliegen. Das vorliegende Schutzkonzept bündelt alle Schutzmaßnahmen, die wir getroffen haben, um die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendliche zu wahren, und sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Es richtet sich in erster Linie an alle Personen, die im Zusammenhang mit der Arbeit unseres Kinderchores für die Kinder und Jugendlichen Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus definiert es auch Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche.
Intitutionelles Schutzkonzept – Download als PDF File
Und wer noch Lust hat – hier ein kleines Beispiel unserer Arbeit






